Zwei Systeme. Förderung direkt vergleichen.

Riester oder AVD?
Was zahlt der Staat dazu?

So funktionieren die Förderung und die Eigenbeiträge: links Riester mit bisheriger Förderung, rechts das Altersvorsorgedepot ab 2027.

Stand: 15. Oktober 2026 · Beträge pro Person und Kalenderjahr

Bisherige Förderung · Bestandsschutz

Riester

Die volle Zulage hängt von Ihrem Einkommen und Ihren Kindern ab.

175 €Grundzulage pro Jahr

Wie funktioniert Riester?

Sie sparen in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag. Zulagen fließen in den Vertrag; eine zusätzliche Steuerentlastung kann hinzukommen. Die bisherige Produktwelt sichert die eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase ab. Kosten und Vertragsbedingungen beeinflussen das Ergebnis.

Welche Zulagen gibt es?

  • 175 € Grundzulage jährlich.
  • 185 € je Kind mit Geburtsjahr bis 2007.
  • 300 € je Kind mit Geburtsjahr ab 2008.

Kinderzulagen setzen einen entsprechenden Kindergeldanspruch und die Zuordnung zum Vertrag voraus. Unter 25 kann einmalig ein Berufseinsteigerbonus von 200 € hinzukommen.

Wie viel muss ich für die volle Zulage einzahlen?

4 % des maßgeblichen Vorjahreseinkommens
höchstens 2.100 €
minus zustehende Zulagen

Mindestens 60 € Eigenbeitrag im Jahr. Die 2.100 € schließen die Zulagen ein – sie sind kein pauschaler Eigenbeitrag. Wer weniger als den ermittelten Beitrag zahlt, erhält anteilig weniger Zulage.

Zwei Beispiele für die volle Zulage

30.000 € Vorjahreseinkommen · keine Kinder
1.025 € Eigenbeitrag + 175 € Zulage
1.200 € im Vertrag
30.000 € Vorjahreseinkommen · zwei Kinder ab 2008
425 € Eigenbeitrag + 775 € Zulagen
1.200 € im Vertrag

Berechnung für unmittelbar Berechtigte; Sonderfälle wie eine mittelbar berechtigte Eheperson werden hier nicht abgebildet.

Steuern und spätere Auszahlung

Beiträge einschließlich Zulagen können grundsätzlich bis 2.100 € als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob der Steuervorteil höher als die Zulagen ist. Eine zusätzliche Erstattung ist deshalb nicht pauschal garantiert. Geförderte Leistungen werden später besteuert.

Neue Förderung · ab 1. Januar 2027

Altersvorsorgedepot

Die Zulage richtet sich nach Ihrer Einzahlung – ohne die bisherige 4-%-Einkommensformel.

bis 540 €Grundzulage pro Jahr

Wie funktioniert das AVD?

Ihr Eigenbeitrag und die Zulagen werden in einem zertifizierten Depot für die Altersvorsorge angelegt, beispielsweise in zulässigen Fonds oder ETFs. Das Depot bietet keine Beitragsgarantie: höhere Renditechancen gehen mit Wertschwankungen und Verlustrisiken einher. Es ist kein gewöhnliches, frei verfügbares Wertpapierdepot.

Welche Zulagen gibt es?

  • 50 Cent je Euro für die ersten 360 € Eigenbeitrag: maximal 180 €.
  • 25 Cent je Euro für weitere 1.440 €: maximal 360 €.
  • Zusammen maximal 540 € Grundzulage.
  • Zusätzlich 1 € je Euro Eigenbeitrag und Kind, höchstens 300 € je zugeordnetem Kind mit Kindergeldanspruch – unabhängig vom Geburtsjahr.

Wie viel muss ich für die volle Zulage einzahlen?

1.800 € im Jahr = 150 € im Monat
für die maximale Grundzulage von 540 €

Für die volle Kinderzulage reichen 300 € jährlich (= 25 € monatlich), auch bei mehreren zugeordneten Kindern. Dafür muss der Beitrag nicht je Kind vervielfacht werden. Für die maximale Grund- und Kinderzulage zusammen bleiben es 1.800 € jährlich.

Zulagenförderung beginnt grundsätzlich erst ab 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Das ist die Einstiegsschwelle, nicht der Beitrag für die maximale Förderung.

Zwei Beispiele für die volle Grundzulage

Keine Kinder · Einkommen ohne Einfluss auf die Zulagenhöhe
1.800 € Eigenbeitrag + 540 € Zulage
2.340 € im Depot
Zwei zugeordnete Kinder mit Kindergeldanspruch
1.800 € Eigenbeitrag + 1.140 € Zulagen
2.940 € im Depot

Schon bei 300 € Eigenbeitrag ergeben sich in diesem Familienbeispiel 150 € Grundzulage und 600 € Kinderzulagen: insgesamt 1.050 € im Depot.

Steuern und spätere Auszahlung

Der Sonderausgabenabzug umfasst bis zu 1.800 € Eigenbeiträge zuzüglich zustehender Zulagen. Eine zusätzliche Steuerentlastung hängt von Ihrer Steuersituation ab. Die Auszahlung wird nachgelagert besteuert. Möglich sind eine lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr; ein befristeter Plan kann danach enden.

Welche Förderung passt zu Ihnen?

Wir vergleichen Ihren Riester-Vertrag mit den Möglichkeiten des AVD.

Bastian Schumm kontaktieren

Offizielle Quellen

Allgemeine Orientierung für zulageberechtigte Personen; keine individuelle Förder- oder Steuerberechnung.